AGB – Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Geltungsbereich meiner AGB

Die nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Dienstleistungen und geschlossenen Verträge zwischen der Hundetrainerin und Verhaltenstherapeutin Heike Fix, im Folgenden als Auftragnehmerin bezeichnet, und dem Kunden, im Folgenden als Auftraggeber bezeichnet. Durch Abschluss eines Vertrages (z.B. Buchung einer Einzelstunde, Anmeldung zu einem Kurs, einem Modul, einer Veranstaltung oder einem Seminar, oder die Unterzeichnung eines Trainingsvertrages) erkennt der Auftraggeber die Geltung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen an.

2. Vertragsgegenstand und Gestaltung der Leistungen

2.1 Gegenstand des Vertrages: Gegenstand des Vertrages ist die Anleitung des Auftraggebers zur Ausbildung seines Hundes (Hundetraining) oder die Unterstützung des Halters bei der Umlenkung von unerwünschten Verhaltensweisen des Hundes in erwünschte Verhaltensweisen (Verhaltenstherapie).  Ausbildungsziele können im Einzel- und/oder Gruppenunterricht erreicht werden. Die klassische Ausbildung zum Grundgehorsam und die verhaltenstherapeutische Arbeit finden ausschließlich im Einzelunterricht statt.

2.2 Fachgerechte Ausführung und individuelle Methoden: Geschuldet wird eine fachgerechte Ausbildungstätigkeit, die im pflichtgemäßen Ermessen der Auftragnehmerin liegt. Da jedes Hund-Mensch-Team individuell ist, orientiert sich die gewaltfreie Ausbildung an den jeweiligen Bedürfnissen, Möglichkeiten und Umsetzbarkeiten des Auftraggebers und unter Berücksichtigung von Rasse, Alter, Geschlecht und körperlichen Voraussetzungen dessen Hundes. Zur Erzielung eines bestmöglichen Lernerfolgs setzt die Auftragnehmerin verschiedene, individuell auf das jeweilige Team abgestimmte Trainingsmethoden ein.

2.3 Anamnese als Grundlage: Für die Erstellung eines individuellen Therapieplans bildet  eine ausführliche Anamnese die Grundlage. Die Durchführung der Anamnese stellt einen eigenständigen Dienstleistungsvertrag dar und wird gesondert in Rechnung gestellt. Sie begründet noch keine dauerhafte Vertragsbindung für Folgetraining. Beide Parteien können nach dieser Bestandserhebung eine weitere Zusammenarbeit ohne Nennung von Gründen ablehnen. Eine weitergehende Vertragsbindung entsteht erst, wenn der Auftraggeber die Erstellung eines Therapieplans oder die Teilnahme an weiteren Trainingseinheiten ausdrücklich beauftragt.

2.4 Dauer und Flexibilität der Trainingseinheit: Eine Trainingseinheit hat eine Regeldauer von 60 Minuten. Die Auftragnehmerin behält sich vor, die Dauer im Sinne des Tierschutzes, d. h. zum Wohle des Hundes, anzupassen. Die Dauer kann je nach individueller Befindlichkeit des Hund-Mensch-Teams, dem Lernfortschritt sowie der Wetterlage variieren. Eine geringfügige Unterschreitung der Regeldauer aus diesen Gründen führt nicht zu einer Minderung der Vergütung.

3. Erfolgsgarantie

3.1 Keine Erfolgsgarantie: Die Auftragnehmerin übernimmt keine Erfolgsgarantie für das Erreichen der angestrebten Trainings- und/oder Therapieziele. Der Erfolg des Trainings hängt maßgeblich von der konsequenten und dauerhaften Umsetzung der vermittelten Inhalte durch den Auftraggeber im Alltag ab.

3.2 Weitere Einflussfaktoren: Darüber hinaus wird der Lernerfolg durch Faktoren wie Genetik, Rasse, Alter, Gesundheit, Vorerfahrungen sowie Umwelteinflüsse des Hundes beeinflusst. Die Verantwortung für die Umsetzung der Trainingsanleitungen und den damit verbundenen Erfolg liegt somit ausdrücklich beim Auftraggeber.

4. Anmeldung und Vertragsabschluss

Die Anmeldung zu den Dienstleistungen der Auftragnehmerin kann mündlich (z. B. telefonisch oder persönlich), schriftlich (z. B. per Post) oder elektronisch (z. B. per E-Mail, WhatsApp) erfolgen. Ein Vertrag kommt durch die Annahme der Anmeldung durch die Auftragnehmerin zustande. In der Regel geschieht dies durch die Bestätigung eines Termins oder die Zusendung einer Anmeldebestätigung. Ein Anspruch auf Teilnahme besteht erst nach dieser Bestätigung durch die Auftragnehmerin. Bei Modulen, Fachkursen, Veranstaltungen und Seminaren erfolgt die Platzvergabe in der Reihenfolge des Anmeldeeingangs.

5. Zahlungsbedingungen

5.1 Erster Termin (unabhängig von der Leistungsart): Um das Ausfallrisiko bei Neukunden zu minimieren, ist die Gebühr für den ersten gemeinsamen Termin (unabhängig davon, ob es sich um eine Anamnese oder eine Trainingseinheit handelt) im Voraus zu entrichten. Der Betrag muss spätestens 24 Stunden vor dem Termin per Banküberweisung oder PayPal auf dem Konto der Auftragnehmerin eingegangen sein. Geht die Zahlung nicht rechtzeitig ein, behält sich die Auftragnehmerin vor, den Termin anderweitig zu vergeben.

5.2 Einzeltermine: Die Gebühren für weitere Einzeltermine sind im Anschluss an die jeweilige Trainingseinheit bar gegen Quittung oder Rechnung zu entrichten, sofern keine abweichende Vereinbarung (z. B. Vorkasse) getroffen wurde. Mehrfachkarten sind im Vorfeld zu erwerben; die Zahlung kann bar gegen Quittung/Rechnung oder per Überweisung erfolgen.

5.3 Kurse, Module Veranstaltungen und Seminare: Die Teilnahmegebühr für die Teilnahme an Fachkursen, Modulen, Veranstaltungen und Seminaren ist spätestens 28 Tage vor Beginn der ersten Einheit ohne Abzug fällig. Bei kurzfristigeren Anmeldungen (weniger als 28 Tage vor Beginn) ist der Rechnungsbetrag sofort fällig. Die Zahlung erfolgt wahlweise vorab per Überweisung oder bar gegen Quittung/Rechnung. 

5.4 Grundpreise, Zeitüberschreitungen und Anfahrtskosten: Es gelten die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses auf der Website der Auftragnehmerin veröffentlichten Grundpreise, Zeitüberschreitungen und Anfahrtskosten. Preisänderungen haben keine Auswirkungen auf bereits laufende Module oder Fachkurse oder bereits fest vereinbarte Einzelstunden. 

6. Widerrufsrecht, Stornierung und Absage

6.1 Widerrufsrecht: Verbrauchern steht ein gesetzliches Widerrufsrecht zu. Der Auftraggeber hat das Recht, den Vertrag innerhalb von 14 Tagen nach Vertragsabschluss ohne Angabe von Gründen zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beginnt mit dem Tag des Vertragsabschlusses. Um das Widerrufsrecht auszuüben, muss der Auftraggeber die Auftragnehmerin mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. Brief oder E-Mail) über den Entschluss informieren. 

Erfolgt die Anmeldung für eine Dienstleistung kurzfristig, sodass die Leistungserbringung innerhalb der Widerrufsfrist beginnt oder vollständig erbracht wird, verlangt der Auftraggeber hiermit ausdrücklich den Beginn der Leistungserbringung vor Ablauf der Widerrufsfrist. Dem Auftraggeber ist bekannt, dass er in diesem Fall bei einem Widerruf einen angemessenen Betrag zu zahlen hat, der dem Anteil der bis zum Zeitpunkt des Widerrufs erbrachten Leistungen entspricht. Bei vollständiger Erbringung der Dienstleistung innerhalb der Widerrufsfrist erlischt das Widerrufsrecht vorzeitig. 

6.2 Stornierung von Gruppenterminen: Nach Ablauf der Widerrufsfrist können Module, Fachkurse, Veranstaltungen und Seminare bis einschließlich 14 Tage vor Beginn kostenfrei storniert werden. Bei einer Stornierung zwischen 8 und 13 Tagen vor Beginn werden 50 % der Gebühr fällig. Bei Absagen weniger als 8 Tage vor Beginn, oder bei Nichtinanspruchnahme ohne Absage wird die Gebühr zu 100 % in Rechnung gestellt.

6.3 Absage oder Nichtinanspruchnahme von Gruppenterminen: Nimmt der Auftraggeber Termine (Fachkurse, Module, Veranstaltungen, Seminare) aufgrund von Krankheit, persönlicher Verhinderung, Krankheit des Hundes oder Läufigkeit seiner Hündin nicht wahr, besteht kein Anspruch auf Erstattung oder Ersatztermine. Verspätungen des Auftraggebers führen nicht zu einer Minderung der Vergütung oder Verlängerung der Trainingszeit.

6.4 Absage von Einzelterminen: Einzeltermine können bis 48 Stunden vor Beginn kostenfrei abgesagt werden. Bei Absagen zwischen 24 und 48 Stunden vor Beginn werden 50 % der Gebühr berechnet. Bei Absagen unter 24 Stunden vor Beginn oder bei Nichterscheinen wird die Gebühr zu 100 % berechnet. Die Berechnung entfällt nur dann, wenn der Termin durch die Auftragnehmerin kurzfristig anderweitig vergeben werden kann. Verspätungen des Auftraggebers führen nicht zu einer Minderung der Vergütung oder Verlängerung der Trainingszeit.

6.5 Ausfall durch die Auftragnehmerin: Die Auftragnehmerin behält sich vor, Trainingseinheiten bei extremen Wetterbedingungen (z. B. Unwetterwarnung, Hitze über 30° C, extreme Kälte) im eigenen Ermessen abzusagen. In diesen Fällen wird der Auftraggeber umgehend informiert und ein Ersatztermin wird angeboten. 

Bei Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl für ein Gruppenangebot sowie bei krankheitsbedingtem Ausfall der Auftragnehmerin wird der Auftraggeber unverzüglich informiert. Bereits gezahlte Gebühren werden in diesen Fällen vollständig erstattet, sofern keine zeitnahen Ersatztermine gefunden werden können. Weitergehende Ansprüche des Auftraggebers bestehen nicht. 

6.6 Hinweis zu Rückerstattungen: Sämtliche Rückerstattungen erfolgen grundsätzlich über dasselbe Zahlungsmittel, welches bei der ursprünglichen Transaktion verwendet wurde.

7. Voraussetzungen zur Trainingsteilnahme

7.1 Gesundheitszustand: Der Auftraggeber verpflichtet sich, die Auftragnehmerin bei Vertragsabschluss unaufgefordert, vollständig und wahrheitsgemäß über chronische Erkrankungen, Behinderungen, Allergien, Futterunverträglichkeiten sowie über eine bestehende Trächtigkeit seiner Hündin zu informieren. Erhält der Auftraggeber erst im Verlauf des Trainings Kenntnis über oben Genanntes, hat er dieses der Auftragnehmerin unverzüglich schriftlich mitzuteilen. Der Hund muss frei von ansteckenden Krankheiten und Parasitenbefall (z. B. Flöhe, Würmer, Milben, Giardien) sein. Hunde mit Infektionen können erst nach ihrer vollständigen Genesung wieder am Training teilnehmen.

7.2 Impfstatus: Der Auftraggeber versichert, dass sein Hund über einen aktuellen Impfschutz gemäß den Empfehlungen der Ständigen Impfkommission Veterinärmedizin (StKo Vet) am FLI verfügt (erfolgreiche Grundimmunisierung sowie gültige Impfungen gegen Staupe, Leptospirose, Hepatitis, Parvovirose und Tollwut). Hunde, die sich noch in der Grundimmunisierung befinden, können nach der dritten Impfung an Gruppenangeboten teilnehmen. Eine Kopie des Impfausweises ist vorab, spätestens jedoch zum ersten Termin, einzureichen.

7.3 Behördliche Meldung, Kennzeichnung und Versicherung: Der Auftraggeber versichert, dass sein Hund behördlich gemeldet, mit einem Transponder-Implantat (Mikrochip) gekennzeichnet ist und eine gültige Tierhalterhaftpflichtversicherung besteht. Ein Nachweis über die Versicherung sowie die Chipnummer ist spätestens beim ersten Termin (bzw. bei Vertragsabschluss) vorzulegen. Der Auftraggeber verpflichtet sich, auch während der gesamten Dauer der Dienstleistung für einen aufrechten Versicherungsschutz zu sorgen. 

7.4 Unerwünschte Verhaltensweisen: Der Auftraggeber verpflichtet sich, die Auftragnehmerin bei Vertragsabschluss unaufgefordert, vollständig und wahrheitsgemäß über unerwünschte Verhaltensweisen (bekannt als Problemverhalten oder Verhaltensauffälligkeit) seines Hundes zu informieren.

7.5 Auflagen nach dem Landeshundegesetz (LHundG NRW): Für Hunde, die nach § 3 (Gefährliche Hunde) oder § 10 (Hunde bestimmter Rassen) LHundG NRW eingestuft sind, hat der Auftraggeber der Auftragnehmerin unaufgefordert die erforderliche Erlaubnis der zuständigen Behörde (Sachkundenachweis) im Original vorzulegen und eine Kopie zu übergeben. Ebenso ist die Aufhebung einer Maulkorb- oder Leinenpflicht durch eine bestandene Verhaltensprüfung/einen Wesenstest nachzuweisen.

7.6 Vertraulichkeit und Nachweise: Alle genannten Informationen werden streng vertraulich behandelt. Der Auftraggeber ist verpflichtet, alle für das Training erforderlichen Nachweise (Impfstatus, tierärztliche Befunde, Chipnummer, Haftpflichtversicherung, Sachkundenachweis, Wesenstest) vorzulegen. Bei Verstoß gegen diese Mitwirkungspflichten, oder Nichtvorlage der erforderlichen Nachweise, oder vorsätzlich falsch gemachten Angaben kommt für das Folgetraining kein Vertrag zustande bzw. kann die Auftragnehmerin unverzüglich vom Vertrag zurücktreten. Ein Rücktritt vom Folgetraining lässt den Vergütungsanspruch für die bereits gemäß Punkt 2.3 durchgeführte Anamnese unberührt. 

8. Trainingsbedingungen und Mitwirkungspflichten

8.1 Anweisungen der Auftragnehmerin: Während des Trainings hat der Auftraggeber den Anweisungen der Auftragnehmerin Folge zu leisten. Der Hund ist während der gesamten Einheit grundsätzlich an der Leine zu führen. Ein Freilauf erfolgt ausschließlich nach ausdrücklicher Freigabe durch die Auftragnehmerin.

8.2 Ausrüstung und Sicherheit

  • Halter: Der Auftraggeber verpflichtet sich, dem Wetter entsprechende Kleidung und insbesondere festes, geschlossenes Schuhwerk zu tragen, um Unfällen vorzubeugen.
  • Hund: Der Hund ist durch ein gut sitzendes Brustgeschirr und Halsband sowie eine passende Leine (Führ- oder Schleppleine) zu sichern.
  • Maulkorb: Hunde, von denen eine Gefahr ausgeht, müssen zwingend durch einen gut sitzenden Maulkorb (aus Draht, Stahl oder Metall, der Hecheln und Trinken ermöglicht) gesichert sein. Das Ablegen des Maulkorbs liegt im alleinigen Ermessen der Auftragnehmerin.

8.3 Untersagte Hilfsmittel: Die Verwendung von tierschutzwidrigen oder ungeeigneten Hilfsmitteln ist strikt untersagt. Dazu gehören insbesondere: Flexileinen, Zugstoppleinen und Halsbänder ohne Zugstopp, Ketten- und Stachelhalsbänder, Kopfhalfter (Halti), Sprüh- und Stromhalsbänder, Erziehungsgeschirre mit Zugwirkung unter den Achseln sowie alle weiteren Hilfsmittel, die dem Hund Schmerzen oder Angst zufügen.

8.4 Ausschluss vom Training: Die Auftragnehmerin behält sich vor, den Auftraggeber und seinen Hund unverzüglich vom Training auszuschließen, wenn:

  • eine Gefährdung für Dritte (Mensch oder Hund/Tier) durch das Verhalten des Auftraggebers oder seines Hundes besteht.
  • der Auftraggeber ein tierschutzwidriges Verhalten zeigt.
  • der Auftraggeber körperliche oder verbale Übergrifflichkeiten gegenüber Mensch oder Hund begeht. Ein respektvoller Umgang wird vorausgesetzt. Bei einem Ausschluss aus den genannten Gründen besteht kein Anspruch auf Rückerstattung der bereits gezahlten Gebühren.

9. Befugnisse und Weisungsrecht der Auftragnehmerin

9.1 Einhaltung von Anweisungen: Bei Verstößen gegen die Vorgaben (siehe Punkt 8) kann der Auftraggeber unverzüglich vom Gruppentraining ausgeschlossen oder ein Einzeltraining abgebrochen werden. Rückerstattungsansprüche bestehen nicht.

9.2 Bedenken zum Gesundheitszustand: Bestehen seitens der Auftragnehmerin Bedenken am Gesundheitszustand eines Hundes (z. B. Schmerzanzeichen, Infektionsverdacht), liegt es in ihrem Ermessen, den Hund bis zur tierärztlichen Abklärung mit sofortiger Wirkung vom Training auszuschließen. Ein Anspruch auf Rückerstattung bereits gezahlter Gebühren besteht nicht.

9.3 Überforderung und Lernerfolg in der Gruppe: Hat die Auftragnehmerin den Eindruck, dass ein Hund im Gruppentraining dauerhaft überfordert ist oder den Lernerfolg der anderen Teilnehmer nachhaltig einschränkt, kann sie den Auftraggeber und seinen Hund in ein für beide besser geeignetes Training umsetzen. Alternativ kann die bereits gezahlte Gebühr anteilig mit individuellen Einzelstunden verrechnet werden. Ein Anspruch auf Rückzahlung besteht nicht.

9.4 Gefahrenabwehr: Stellt ein Hund aufgrund seiner Verhaltensweisen eine Gefahr für Menschen, andere Hunde oder Tiere dar, ist die Auftragnehmerin befugt, ihn mit sofortiger Wirkung vom Gruppentraining auszuschließen. Die bereits gezahlte Gebühr kann mit individuellen Einzelstunden verrechnet werden. Ein Anspruch auf Rückzahlung besteht nicht.

10. Haftung

10.1 Eigenverantwortung und Risiko: Die Teilnahme am Training (Einzel-, Gruppentraining, Beratungen oder sonstige Veranstaltungen) erfolgt auf eigene Gefahr sowie auf eigenes Risiko des Auftraggebers.

10.2 Tierhalterhaftung: Der Auftraggeber bleibt während des gesamten Trainings Tierhalter im Sinne des § 833 BGB. Er führt den Hund selbst; die Auftragnehmerin übernimmt keine Leinenführung und keine Aufsichtspflicht. Der Auftraggeber haftet für alle durch sich, seinen Hund oder durch von ihm mitgebrachte Begleitpersonen verursachten Schäden. Sofern die Versicherung einen Schaden nicht abdeckt, haftet der Auftraggeber mit seinem Privatvermögen.

10.3 Haftung bei Freilauf und Anweisungen: Ein Freilauf des Hundes oder das Ablegen eines Maulkorbes erfolgt ausschließlich nach ausdrücklicher Freigabe durch die Auftragnehmerin und geschieht auf eigenes Risiko des Auftraggebers. Für Schäden, die der Hund während des Freilaufs oder infolge der Umsetzung von Trainingsanweisungen gegenüber Dritten, anderen Menschen, Hunden, Tieren oder Sachen verursacht, haftet allein der Auftraggeber.

10.4 Besondere Risiken (Infektionen/Verletzungen): Dem Auftraggeber ist bekannt, dass im Kontakt mit anderen Hunden unvermeidbare Risiken bestehen. Dies umfasst insbesondere die Übertragung von Krankheiten oder Parasitenbefall (z. B. Flöhe, Würmer, Giardien), die zum Zeitpunkt der Übertragung beim verursachenden Hund unter Umständen noch nicht diagnostiziert waren. Weiterhin ist dem Auftraggeber bekannt, dass es im Training zu Kratz- oder Bissverletzungen unter den Hunden, aber auch zu Verletzungen von Menschen (z. B. durch Bisse, Kratzer oder Zusammenstöße) kommen kann. Die Auftragnehmerin übernimmt für diese und gleich gelagerte Risiken keine Haftung, sofern ihr kein vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten vorzuwerfen ist.

10.5 Begleitpersonen und Dritte: Begleitpersonen oder Vertreter des Auftraggebers sind von diesem über den bestehenden Haftungsausschluss in Kenntnis zu setzen. Die Auftragnehmerin haftet nicht für Schäden, die durch das Agieren oder Interagieren dieser Drittpersonen entstehen.

10.6 Haftungsbeschränkung der Auftragnehmerin: Die Auftragnehmerin haftet nur für Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung ihrerseits beruhen. Eine Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen, soweit diese keine vertragswesentlichen Pflichten (sogenannte Kardinalpflichten) sowie Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit betrifft. Die Auftragnehmerin haftet zudem nicht für Verletzungen oder Unfälle, die durch das Tragen ungeeigneter Kleidung oder ungeeigneten Schuhwerks des Auftraggebers entstehen.

11. Urheberrecht sowie Bild- und Tonmaterial

11.1 Nutzung durch die Auftragnehmerin: Der Auftraggeber erklärt sich schriftlich damit einverstanden, dass die Auftragnehmerin Foto-, Video- und Tonaufnahmen, die während des Trainings oder sonstiger Veranstaltungen von ihm und seinem Hund erstellt wurden, für eigene Werbezwecke (z. B. Website, Social Media, Flyer, Fachpublikationen) zeitlich und örtlich uneingeschränkt nutzen kann. Eine Veröffentlichung erfolgt ohne Namensnennung des Auftraggebers. 

11.2 Widerruf der Nutzung: Die Einwilligung kann schriftlich mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden. Bereits veröffentlichte Beiträge oder gedruckte Werbemittel bleiben davon unberührt.

11.3 Veröffentlichungsverbot für den Auftraggeber: Die vom Auftraggeber selbst erstellten Videoaufzeichnungen, Tonaufnahmen und Bilder während des Trainings dienen ausschließlich seinen privaten Zwecken. Eine Veröffentlichung – auch auf privaten Social-Media-Kanälen, Homepages oder Videoplattformen – ist ohne vorherige ausdrückliche und schriftliche Genehmigung der Auftragnehmerin untersagt. Dies dient dem Schutz der Urheberrechte an den Trainingsinhalten sowie dem Persönlichkeitsschutz anderer Teilnehmer.

12. Urheberrecht an Trainingsunterlagen und Inhalten

12.1 Schutz des geistigen Eigentums: Sämtliche von der Auftragnehmerin ausgehändigten oder zur Verfügung gestellten Unterlagen (z. B. Trainingspläne, Schulungsunterlagen, Videos, Online-Dateien) sind urheberrechtlich geschützte Texte und Dateien. Sie sind ausschließlich zur persönlichen Verwendung durch den Auftraggeber bestimmt.

Jegliche Vervielfältigung, Nachdruck, Übersetzung, gewerbliche Nutzung oder Weitergabe an Dritte – auch auszugsweise – ist ohne ausdrückliche, schriftliche Zustimmung der Auftragnehmerin untersagt. Dies gilt sowohl für analoge als auch für digitale Formate sowie für Veröffentlichungen im Internet oder in sozialen Netzwerken.

12.2 Haftung bei Verstößen: Der Auftraggeber haftet für sämtliche Schäden, die der Auftragnehmerin durch eine unbefugte Weitergabe, Veröffentlichung oder missbräuchliche Nutzung der urheberrechtlich geschützten Unterlagen entstehen.

13. Datenschutz

13.1 Erhebung und Speicherung von Daten: Der Auftraggeber erklärt sich mit der elektronischen Speicherung und Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten durch die Auftragnehmerin einverstanden. Die Erhebung dieser Daten erfolgt ausschließlich zum Zweck der Organisation und Durchführung der vereinbarten Dienstleistungen. Eine Weitergabe der Daten an Dritte erfolgt nicht ohne ausdrückliche schriftliche Zustimmung des Auftraggebers, es sei denn, die Auftragnehmerin ist aufgrund gesetzlicher Bestimmungen dazu verpflichtet.

13.2 Kommunikation über Messengerdienste: Die Nutzung von Messengerdiensten (z. B. WhatsApp, Facebook, Instagram) zur Kommunikation mit der Auftragnehmerin erfolgt freiwillig. Dem Auftraggeber ist bekannt, dass bei der Nutzung dieser Dienste personenbezogene Daten durch die jeweiligen Anbieter verarbeitet und gegebenenfalls in Drittländer übermittelt werden können, deren Datenschutzstandards unter Umständen nicht den Anforderungen der DSGVO entsprechen. Die Nutzung dieser Dienste ist für die Inanspruchnahme der Leistungen der Auftragnehmerin nicht erforderlich. Die Kommunikation ist auch über andere angebotene Kommunikationswege möglich.

13.3 Widerruf und weitere Informationen Die Einwilligung zur Datennutzung kann jederzeit mit Wirkung für die Zukunft schriftlich widerrufen werden. Ergänzende Informationen zur Datenverarbeitung sowie zu den Rechten des Auftraggebers (Auskunft, Löschung etc.) sind der separaten Datenschutzerklärung auf der Website der Auftragnehmerin zu entnehmen.

14. Kleinunternehmerregelung

Gemäß § 19 Abs. 1 UStG wird keine Umsatzsteuer erhoben und folglich auch nicht auf den Rechnungen ausgewiesen (Kleinunternehmerstatus).

15. Änderung der AGB

Die Auftragnehmerin behält sich Änderungen dieser AGB vor. Diese werden dem Auftraggeber schriftlich mitgeteilt und gelten als akzeptiert, sofern nicht innerhalb von 14 Tagen schriftlich widersprochen wird.

16. Salvatorische Klausel

Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Regelung soll eine möglichst nahekommende wirksame Regelung treten.